Ergriffene Massnahmen
Bund, Kantone und Gemeinden haben in den letzten 20 Jahren verschiedenste Massnahmen eingeleitet, um die Vorläuferschadstoffe von Ozon zu reduzieren.
Massnahmen auf Bundesebene:
- Umsetzung des Protokolls von Göteborg im Rahmen des ECE-UNO-Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung
- Inkraftsetzung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
- Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOC)
- Abgasvorschriften für alle Arten von Motorfahrzeugen
- Verschärfung der Abgasnormen (EURO-Normen) im Einklang mit der Europäischen Union
- Empfehlung, auf Fahrzeuge und Maschinen mit Zweitaktmotoren zu verzichten
- Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
- Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene
- Festlegung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten auf Strassen (ausserorts 80 km/h) und Autobahnen (120 km/h)
- Übernahme von Abgasvorschriften der EU für mit Benzin betriebene Arbeitsgeräte wie Rasenmäher oder Motorsägen